DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
Aufgrund der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfall¬versicherungsträgern, wurde das Vorschriften- und Regelwerk der Verbände bereinigt und vereinheitlicht. Dies hat u. a. zur Folge, dass ab 01.05.2014 die BGV A3 in die DGUV Vorschrift 3 umbenannt wurde.
Sicherheitüberprüfungen elektrischer Geräte im Büro und am Arbeitsplatz sind Pflicht!
Was viele Unternehmen und Selbständige nicht wissen:
alle in ihrem Betrieb oder Büro vorhandenen Elektrogeräte von der Kaffeemaschine bis zum Kofferradio,
sofern diese Geräte ortsveränderlich sind, unterliegen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen nach DGUV Vorschrift 3.
Diese Sicherheitsüberprüfungen sind zwingend notwendig und unterliegen den Gesetzen der Unfallkassen.
Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Elektrogeräte sind nach DGUV regelmäßig zu überprüfen.
Danach müssen ortsveränderliche und ortsfeste Elektrogeräte und Betriebsmittel regelmäßig von Elektrofachkräften mit geeigneten Prüfgeräten überprüft und protokolliert werden.
Prüffristen